Das erhältst Du kostenlos
Infos zu Studieninhalten & Wahlpflichtbereichen
Infos zu Karriereperspektiven
Infos zur Praxispartnersuche

Warum es sich lohnt, als dual Studierende:r eine Steuererklärung zu machen und weitere wichtige Informationen zum Thema, liest Du auf dieser Seite.
Gemeinsam mit uns findest Du das passende Unternehmen.
Dein Praxispartner zahlt Deine Studiengebühren.
Wir lernen Dich lieber persönlich kennen.
Da Du als dual Studierende:r je nach Branche und Praxispartner ein regelmäßiges Gehalt beziehst, gibt es steuerlich einige Aspekte zu beachten. In der Steuererklärung geht es aber nicht nur um Dein Einkommen, sondern auch darum, dass Du noch in der Ausbildung bist. Einige der Kosten, die dadurch entstehen, können in der Regel im Rahmen der Steuererklärung berücksichtigt werden und Du kannst sie Dir so möglicherweise wieder teilweise zurückholen. Erfahre, wie das geht und was Du dabei beachten musst.
Eine Steuererklärung könnte sich für Dich richtig lohnen! Folgende Ausgaben kannst Du in Deiner Steuererklärung angeben, um Dein zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren:
Arbeitsmittel und Berufskleidung: Dies gilt für Kleidung, die Du speziell für Deine Tätigkeit beim Praxispartner kaufen musst, wie zum Beispiel Kittel für Chemielabore, allgemeiner Arbeitsschutz oder Uniformen.
Beiträge zu Gewerkschaften oder Berufsverbänden sowie berufliche Versicherungen
Zinsen des Bildungskredits: Das Bildungskreditprogramm ist eine weitere Möglichkeit der Studienfinanzierung, die ergänzend zum BAföG zur Verfügung steht. Hier kannst Du die Schuldzinsen absetzen. Das gilt auch, wenn du erst anfängst, das Darlehen nach deinem Abschluss zurückzuzahlen.
Bürobedarf und Fachliteratur
Doppelte Haushaltsführung: Wenn Du in einer Wohnung am Studienort und weiterhin auch Dein Zimmer bei Deinen Eltern mit angemessener Kostenbeteiligung nutzt, kannst Du Werbungskosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen.
Miete und Unterkunftskosten ebenso wie Umzugskosten
Fahrtkosten durch Arbeitsreisen und Verpflegungsmehraufwand: Hat Dein Praxispartner die Kosten für Übernachtung und Verpflegung nicht bezahlt, kannst Du diese steuerlich absetzen.
Kontoführungsgebühren
Semestertickets
Quelle:
https://taxfix.de/ratgeber/steuern-sparen/duales-studium-steuern/

Viele der Ausgaben während Deines dualen Studiums kannst Du als Werbungskosten in der Steuererklärung absetzen. Zu den Werbungskosten zählen alle Aufwendungen, die Du aufbringen musst, um Deine Praxisphasen ausüben zu können. Hierunter fallen etwa die Fahrten zur Arbeit, Dienstreisen, Fortbildungen, Ausgaben für Arbeitskleidung oder berufliche Versicherungen.
Quelle:
https://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/diese-ausbildungskosten-kannst-du-von-der-steuer-absetzen.html

Deine Studiengebühren von der Steuer absetzen? Na klar geht das! Gemeinsam mit unserem Kooperationspartner smartsteuer zeigen wir Dir, wie das ganz einfach geht: Schritt für Schritt.
Dabei sparst Du als IU-Studi mit dem exklusivem Rabattcode in myCampus noch mehr Geld.
Ob eine Steuererklärung für Dich, während Du Dein duales Studium leistest, Pflicht ist, kommt auf die Art Deiner Einkünfte an. Wenn Du mit der Steuerklasse 1 durchgängig bei Deinem Praxispartner angestellt bist und über keine weiteren Einkünfte oder Besonderheiten verfügst, ist eine Steuererklärung nicht verpflichtend. Allerdings befindest Du Dich in einer Ausbildung und kannst Dein duales Studium daher steuerlich absetzen und so Geld vom Finanzamt zurückbekommen. Eine Steuererklärung für Dein duales Studium kann sich also durchaus lohnen.
Im dualen Studium ist die erste Tätigkeitsstätte Dein Praxispartner, mit dem Du Deinen Vertrag abgeschlossen hast.
Aus rechtlicher Sicht handelt es sich beim dualen Studium um ein Ausbildungsdienstverhältnis. Das bedeutet, dass Du der normalen Besteuerung unterliegst und somit auch sämtliche Ausbildungskosten unbegrenzt als Werbungskosten geltend machen darfst. Dazu zählen zum Beispiel die Kosten für die Miete (nur bei anerkennungsfähigen doppelten Haushaltsführung), Berufskleidung, Fahrtkosten, Kontoführungsgebühren oder Verpflegungskosten, falls Dich Dein Praxispartner auf Dienstreisen schickt.
Disclaimer:
Die IU Internationale Hochschule GmbH (im Folgenden IU genannt) ist bemüht, ihr Webangebot stets aktuell und inhaltlich richtig sowie vollständig anzubieten. Dennoch ist auch bei sorgfältigster Bearbeitung der Informationen nicht völlig auszuschließen, dass Fehler auftreten.
Die IU übernimmt keinerlei Gewähr für Aktualität, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Qualität der in ihrem Internetangebot bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen die IU, die sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von Seiten der IU ein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden nicht vorliegt. Die IU behält sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
Die IU macht darauf aufmerksam, dass die in ihrem Internetangebot bereitgestellten Informationen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck dienen und keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne darstellen. Die bereitgestellten Inhalte ihres Internetangebots – vor allem die Rechtsbeiträge – werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann die IU keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Der Inhalt der präsentierten Angebote kann und soll eine individuelle und verbindliche Beratung, die auf die spezifische Situation des Einzelnen eingeht, nicht ersetzen. Insofern verstehen sich alle angebotenen Informationen ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Infos zu Studieninhalten & Wahlpflichtbereichen
Infos zu Karriereperspektiven
Infos zur Praxispartnersuche